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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 33/03
§§: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1, FGO § 60, FGO § 76
Schlagwörter Realsplitting, Antrag, Zustimmung, Beiladung
Rechtsfrage: 1. Sind Unterhaltszahlungen als Sonderausgaben abzugsfähig (und ggf. in welcher Höhe), wenn der Leistende im Streitjahr höhere Aufwendungen geltend macht als im Vorjahr, der Unterhaltsempfänger aber nur die Anlage U betreffend das Vorjahr unterzeichnet hat und dort geringere Unterhaltszahlungen aufgeführt sind? - 2. Mangelnde Sachaufklärung; unterlassene Beiladung des Unterhaltsempfängers - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG des Landes Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 16.10.2000
Vorinstanz/AZ: 1 K 70/99 E
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.04.2005
Erledigungs-Az: XI R 33/03
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 44 24