Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-1/18 (EuGH)
§§: ZK Art. 30 Abs. 2 Buchst. b, ZK Art. 30 Abs. 2 Buchst. c, ZK-DVO Art. 151 Abs. 4, ZK-DVO Art. 152 Abs. 1 Buchst. b
Schlagwörter EG, EU, Zollkodex, Zollwert, Einfuhr, Rabatt, Frist, gleichartig
Rechtsfrage: 1. Ist im Fall der Einfuhr von Medikamenten bei der Bestimmung ihres Zollwerts anhand von Art. 30 Abs. 2 Buchst. b der VO (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12.10.1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften und von Art. 151 Abs. 4 der VO (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission vom 2.7.1993 mit Durchführungsvorschriften zu der VO (EWG) Nr. 2913/92 davon auszugehen, dass gleichartige Waren Medikamente sind, deren Wirkstoff und deren Wirkstoffmenge gleich (oder gleichartig) sind, oder ist zur Bestimmung gleichartiger Waren auch die Marktstellung, d.h. Beliebtheit und Nachfrage, des betreffenden eingeführten Medikaments und von dessen Hersteller zu berücksichtigen? - 2. Ist bei der Bestimmung des Zollwerts eingeführter Waren anhand von Art. 30 Abs. 2 Buchst. c der VO (EWG) Nr. 2913/92 die in Art. 152 Abs. 1 Buchst. b der VO (EWG) Nr. 2454/93 festgelegte Frist von neunzig Tagen flexibel zu handhaben? - 3. Falls die genannte Frist flexibel zu handhaben ist, sind dann vorrangig Angaben zu Umsätzen heranzuziehen, die dem Zeitpunkt der Einfuhr der zu bewertenden Waren am nächsten liegen und identische oder gleichartige Waren zum Gegenstand haben, die in einer zur Bestimmung des Preises je Einheit hinreichenden Menge verkauft werden, oder sind im Gegenteil Angaben zu zeitlich weiter entfernt liegenden Umsätzen heranzuziehen, die aber konkret die eingeführten Waren zum Gegenstand hatten? - 4. Sind bei der Bestimmung des Zollwerts eingeführter Waren anhand von Art. 30 Abs. 2 Buchst. c der VO (EWG) Nr. 2913/92 Rabatte zu berücksichtigen, die den tatsächlichen Verkaufspreis der Waren bestimmt haben?
Vorinstanz: Augstâkâ tiesa (Lettland)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2018 Nr. C 104 S. 18
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 20.06.2019
Erledigungs-Az: Rs C-1/18
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 19 09 60