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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 47/12 (BFH)
§§: EStG § 18 Abs. 3, EStG § 16 Abs. 2, EStG § 34
Schlagwörter Mitunternehmeranteil, Veräußerung, Gegenleistung, Bestimmtheit, Ermäßigter Steuersatz
Rechtsfrage: Liegt eine nach §§ 16 i.V.m. 18 Abs. 3, 34 EStG steuerbegünstigte Mitunternehmeranteilsveräußerung vor, wenn ein Gesellschafter Mitunternehmeranteile an einer in der Rechtsform einer GbR betriebenen laborärztlichen Gemeinschaftspraxis überträgt und als Gegenleistung jeweils ein wertgesicherter Höchstbetrag vereinbart wird, der dergestalt zu tilgen ist, dass dem Veräußerer ein obligatorischer und im begrenzten Rahmen ein fakultativer Anteil am Gewinnbezugsrecht der Erwerber bis zur vollständigen Tilgung der Höchstbeträge gebührt und darüber hinaus sichergestellt wird, dass ggf. verbleibende Höchstbeträge spätestens im Zeitpunkt des Ausscheidens bzw. der Praxisaufgabe in festen Raten bzw. einem Einmalbetrag zu zahlen sein würden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 11.10.2012
Vorinstanz/AZ: 11 K 4736/07 F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 08 89
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.10.2015
Erledigungs-Az: VIII R 47/12
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 01 48