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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 45/10 (BFH)
§§: AO § 174, UStG 1999 § 2 Abs. 2 Nr. 2
Schlagwörter Änderungsbescheid, Änderung, Verjährung, Organschaft
Rechtsfrage: Durfte das Finanzamt geänderte USt-Bescheide für 1998 bis 2000 nach den Änderungsvorschriften der AO (§ 174 AO) erlassen oder war bereits die Festsetzungsverjährung eingetreten (Verschiebung von Umsätzen innerhalb einer Organschaft auf eine Organgesellschaft durch die Betriebsprüfung)? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 31.03.2010
Vorinstanz/AZ: 5 K 2615/07 U
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 07 37
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.11.2011
Erledigungs-Az: V R 45/10 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 16 12