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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 31/10 (BFH)
§§: EStG 1997 § 20 Abs. 1 Nr. 6, EStG 1997 § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b, EStG 1997 § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2
Schlagwörter Zinsen, Steuerpflicht, Pensionskasse, Europäische Gemeinschaft, Mindestlaufzeit
Rechtsfrage: Unterliegen die Zinsen, die in einer als Vorsorgeleistung anzusehenden Austrittsleistung einer Schweizer Pensionskasse, welche eine Grenzgängerin aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Erfüllung eines eigenen unmittelbaren Anspruchs ausbezahlt bekommt, enthalten sind, der Besteuerung nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG 1997, weil das Versorgungsunternehmen seinen Sitz nicht in der EG hat und der Vertrag keine von vorneherein vereinbarte Mindestlaufzeit von 12 Jahren aufweist (vgl. § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b Doppelbuchst. dd EStG 1997 i.V.m. § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG 1997)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 24.09.2009
Vorinstanz/AZ: 3 K 14/07
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 25 58
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.11.2014
Erledigungs-Az: VIII R 31/10
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 12 95