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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 84/08 (BFH)
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 a, BBiG § 21 Abs. 3
Schlagwörter Kindergeld, Berufsausbildung, Prüfung, Insolvenz, Ausbildung
Rechtsfrage: Ende der Berufsausbildung bei nicht bestandener Abschlussprüfung, wenn das Ausbildungsverhältnis wegen Insolvenz des Ausbildungsbetriebes nicht fortbesteht? Ist neben der eigeninitiativen Vorbereitung auf die Wiederholungsprüfung der regelmäßige Besuch der Berufsschule notwendig (vgl. DA-FamEStG 63.3.2.6 Abs. 7)? Fehlende Feststellungen des FG zur Frage, ob sich das Kind ernsthaft auf die Wiederholungsprüfung vorbereitet hat? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG des Saarlandes
Vorinstanz/Datum: 30.10.2008
Vorinstanz/AZ: 2 K 1217/08
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 04 26
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Revision