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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 57/01
§§: EStG § 31 Satz 5, EStG § 32 Abs. 6, EStG § 36 Abs. 2
Schlagwörter Kindergeld, Kinderfreibetrag, Ausgleichsanspruch, Günstigerprüfung
Rechtsfrage: Ist bei der Günstigerprüfung zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag das wegen fehlender Unterhaltszahlungen des Vaters an die Mutter in Höhe von 2.400 DM voll ausgezahlte Kindergeld mit diesem Betrag oder vermindert um den zivilrechtlichen Ausgleichsanspruch mit 1.200 DM in die Vergleichsberechnung einzubeziehen, wenn daneben gem. § 32 Abs. 6 Satz 5 EStG der doppelte Kinderfreibetrag anzusetzen ist? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG Mecklenburg-Vorpommern
Vorinstanz/Datum: 15.09.1998
Vorinstanz/AZ: 2 K 377/97
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 63 31
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.10.2003
Erledigungs-Az: VIII R 57/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unzulässig
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 11 25