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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-640/17 (EuGH)
§§: AEUV Art. 110
Schlagwörter EG, EU, Verkehrssteuer, Portugal, freier Warenverkehr, Zulassung, Kraftfahrzeug, Datum, Einfuhr
Rechtsfrage: Steht der in Art. 110 AEUV niedergelegte Grundsatz des freien Warenverkehrs zwischen Mitgliedstaaten einer innerstaatlichen Rechtsvorschrift entgegen (Art. 2 Abs. 1 Buchst. b CIUC), wenn diese dahin ausgelegt wird, dass bei der einheitlichen Verkehrssteuer das Datum der ersten Zulassung nicht zu berücksichtigen ist, wenn diese in einem anderen Mitgliedstaat erteilt wurde, und nur das Datum der Zulassung in Portugal von Belang ist, sofern diese Auslegung zu einer höheren Besteuerung von aus anderen Mitgliedstaaten eingeführten Fahrzeugen führt?
Vorinstanz: Tribunal Administrativo e Fiscal de Coimbra (Portugal)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2018 Nr. C 42 S. 5
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 17.04.2018
Erledigungs-Az: Rs C-640/17
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 18 08 08