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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 10/18 (BFH)
§§: EStG § 11, EStG § 34 c, EStDV § 68 b
Schlagwörter Einnahme, Quellensteuer, Zufluss, Steuerbescheinigung, Steuerermäßigung
Rechtsfrage: Ausländische Quellensteuer - Einnahmenzufluss - Steueranrechnung: Gilt in Höhe der ausländischen Quellensteuer auch dann eine Einnahme i.S. des § 11 EStG als zugeflossen, wenn die einbehaltenen Beträge nicht nachweisbar an den ausländischen Steuergläubiger weitergeleitet worden sind und die Anrechnung der ausländischen Quellensteuer somit zu versagen ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 18.05.2017
Vorinstanz/AZ: 13 K 13280/14
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 18 18 23
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.03.2022
Erledigungs-Az: I R 10/18 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an das FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 22 19 39
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