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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 4/16 (BFH)
§§: EStG § 17 Abs. 2, AO § 39
Schlagwörter Wesentliche Beteiligung, Gesellschafter, Darlehen, Wirtschaftliche Belastung, Nachträgliche Anschaffungskosten
Rechtsfrage: Darlehensverzicht als nachträgliche Anschaffungskosten: Zur Frage, ob der Ausspruch eines Forderungsverzichts des Gesellschafters gegenüber seiner GmbH zu nachträglichen Anschaffungskosten führt, wobei sein refinanzierendes Kreditinstitut ihm gegenüber auch einen Forderungsverzicht ausspricht, sodass er als Gesellschafter letztlich nicht wirtschaftlich belastet ist? - Nachträgliche Anschaffungskosten in Form von verdeckten Einlagen - Inwieweit kann eine als vGA qualifizierte Leistungsbeziehung zweier sich nahestehender GmbHs beim Gesellschafter zu einer verdeckten Einlage führen, wenn sich beim Anteilseigner durch die vGA keine steuerliche Belastung ergab (verjährte Veranlagungszeiträume, die vGA-Einnahme wurde in gleicher Höhe als Werbungskosten berücksichtigt)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 20.01.2016
Vorinstanz/AZ: 7 K 1699/14 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 20 93
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.04.2017
Erledigungs-Az: IX R 4/16 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 15 62