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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-884/19 P (EuGH)
§§: VO (EG) Nr. 1225/2009 Art. 2 Abs. 7 Buchst. b, VO (EG) Nr. 1225/2009 Art. 2 Abs. 7 Buchst. c
Schlagwörter EG, EU, Einfuhr, Dumping, Zoll, Antidumping
Rechtsfrage: Rechtsmittel gegen das EuG-Urteil vom 24.9.2019 in der Rechtssache T-586/14 RENV: Die Rechtsmittelführerin beantragt, - das angefochtene Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 24.9.2019 in der Rechtssache T-586/14 RENV aufzuheben; - den im ersten Rechtszug geltend gemachten ersten Klagegrund als rechtlich unbegründet zurückzuweisen; - die Sache für die im ersten Rechtszug geltend gemachten Klagegründe 2 bis 4 zur erneuten Prüfung an das Gericht zu verweisen; - die Entscheidung über die Kosten dieses Verfahrens und der damit zusammenhängenden früheren Verfahren, insbesondere derjenigen, die zu dem ursprünglichen Urteil, dem Rechtsmittelurteil und dem Urteil geführt haben, vorzubehalten.
Vorinstanz: EuG
Vorinstanz/Datum: 24.09.2019
Vorinstanz/AZ: Rs T-586/14 RENV
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2020 Nr. C 54 S. 38
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 02.12.2021
Erledigungs-Az: Rs C-884/19 P und C-888/19 P
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 21 20 25