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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 2/15 (BFH)
§§: UStG § 4 Nr. 24, Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. i, Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. h
Schlagwörter Steuerfreiheit, Beherbergung, Jugendhilfe, GmbH, Gemeinnützigkeit
Rechtsfrage: Besteuerung von Leistungen einer Jugendbegegnungsstätte: Sind Beherbergungs- und Beköstigungsleistungen sowie das Angebot von Pauschalprogrammen einer Jugendbegegnungsstätte mit den Leistungen des Deutschen Jugendherbergswerkes vergleichbar und somit gemäß § 4 Nr. 24 UStG steuerfrei? - Scheidet eine keinen Gewinn erzielende GmbH schon wegen ihrer fehlenden Gemeinnützigkeit aus dem Anwendungsbereich des § 4 Nr. 24 UStG aus? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 05.11.2014
Vorinstanz/AZ: 2 K 2274/10
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 21 84
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 21.09.2016
Erledigungs-Az: XI R 2/15 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 27 83