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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 63/00
§§: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 8, GG Art. 3, FGO § 76
Schlagwörter Hauswirtschaftliches Beschäftigungsverhältnis, Verfassungsmäßigkeit, Hilflosigkeit
Rechtsfrage: Sind die Kosten für ein hauswirtschaftliches Beschäftigungsverhältnis in den Streitjahren 1992 bis 1995 als Sonderausgaben abzugsfähig, wenn zum Haushalt der Ehegatten ein Kind i.S.d. § 10 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. a EStG gehört und ein Ehegatte grundsätzlich hilfsbedürftig (§ 10 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. b EStG ?) ist (Grad der Behinderung im Schwerbehindertenausweis in den Streitjahren 50% und Merkmal G)? - Mangelnde Sachaufklärung hinsichtlich der Frage, ob der Ehegatte hilflos i.S.d. § 10 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. b EStG (§ 33 b Abs. 6 EStG) war? - Hilfsweise Rüge der Verfassungswidrigkeit des § 10 Abs. 1 Nr. 8 EStG: Sind Ehegatten mit einem Kind und einem wegen Krankheit an der Betreuung des Kindes dauerhaft gehinderten Ehegatten gegenüber Ehegatten mit zwei Kindern bzw. einem Alleinstehenden gleichheitswidrig benachteiligt? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 13.07.2000
Vorinstanz/AZ: 3 K 4142/97
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 57 59
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.02.2005
Erledigungs-Az: XI R 63/00
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 31 22