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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 55/15 (BFH)
§§: InvStG § 13 Abs. 4 Satz 1, InvStG § 5 Abs. 1 Nr. 1, InvStG § 4 Abs. 1, DBA-Großbritannien Art. XVIII Abs. 2 Buchst. a, AO § 176 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3
Schlagwörter Veräußerungsgewinn, Immobilie, Großbritannien, Besteuerungsrecht, Gesonderte Feststellung, Vertrauensschutz, Doppelbesteuerung
Rechtsfrage: Kann ein aus einer in Großbritannien belegenen Immobilie erzielter Veräußerungsgewinn durch einen korrigierten Feststellungsbescheid steuerlich berücksichtigt werden und wie ist ein ggf. zu berücksichtigender Veräußerungsgewinn in einem Feststellungsbescheid gemäß § 13 Abs. 4 Satz 1 InvStG betragsmäßig zu erfassen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 20.01.2015
Vorinstanz/AZ: 4 K 1918/13
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 09 67
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.11.2017
Erledigungs-Az: I R 55/15
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 18 04 76