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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 24/11 (BFH)
§§: GewStG § 8 Nr. 1 Buchst. e
Schlagwörter Hinzurechnung, Grundstück, Miete, Anlagevermögen, Gewerbesteuer
Rechtsfrage: Unterliegen Aufwendungen eines Konzertveranstalters für die jeweils kurzfristige Anmietung verschiedener Veranstaltungsimmobilien der Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG, oder hat die Hinzurechnung zu unterbleiben, weil die Immobilien, die jeweils fallbezogen angemietet wurden und dem Gewerbebetrieb nicht dauerhaft dienen sollten, im gedachten Erwerbsfalle kein Anlagevermögen wären? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 26.05.2011
Vorinstanz/AZ: 10 K 290/10
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 35 60
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 08.12.2016
Erledigungs-Az: IV R 24/11
Erledigungs-Vermerk: Das Verfahren IV R 24/11 ist bis zur Entscheidung des BVerfG im Verfahren 1 BvL 8/12 ausgesetzt (Beschluss vom 26.8.2013).
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 28 57