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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 27/19 (BFH)
§§: EStG § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1, EStG § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3
Schlagwörter Häusliches Arbeitszimmer, Privates Veräußerungsgeschäft, Eigennutzung, eigengenutzte Wohnung, Arbeitszimmer, Veräußerung
Rechtsfrage: Zur Frage, ob ein bei der Arbeitnehmertätigkeit als Werbungskosten geltend gemachtes häusliches Arbeitszimmer (1.250 EUR) bei der Veräußerung der Eigentumswohnung nicht den Wohnzwecken zugeordnet wird und so den Veräußerungstatbestand des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG erfüllt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 23.07.2019
Vorinstanz/AZ: 5 K 338/19
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 21 68
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 01.03.2021
Erledigungs-Az: IX R 27/19
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 21 11 57