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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 47/17 (BFH)
§§: EStG § 6 Abs. 3, EStDV § 7 Abs. 1, EStG § 13, EStG § 14 Satz 2, EStG § 16 Abs. 3
Schlagwörter Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb, Erbfall, Aufteilung, Teilbetrieb, Betriebsaufgabe, Landwirtschaft
Rechtsfrage: Führt die Aufteilung von Grundstücken eines landwirtschaftlichen Betriebes auf mehrere Erben im Rahmen eines Vermögensübergangs von Todes wegen in Anwendung der Fußstapfentheorie zu mehreren verkleinerten Betrieben anstatt zu einer Betriebszerschlagung? - Handelt es sich bei Grundstücken, die von Todes wegen nach Höfeordnung auf einen Erben übergehen, um einen einkommensteuerlichen Teilbetrieb i.S. des § 7 Abs. 1 EStDV a.F. bzw. § 6 Abs. 3 EStG (planwidrige Gesetzeslücke)? - Handelt es sich bei Grundstücken eines landwirtschaftlichen Betriebes, die von Todes wegen auf mehr als einen Erben übergehen und die jeweils insgesamt die Größe von mehr als 3000 qm haben, allein im Hinblick auf ihre Größe um einkommensteuerliche Teilbetriebe i.S. des § 7 Abs. 1 EStDV a.F. bzw. § 6 Abs. 3 EStG? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 07.02.2017
Vorinstanz/AZ: 13 K 204/15
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 18 03 41
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.10.2019
Erledigungs-Az: VI R 47/17 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unzulässig