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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 98/02
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5, LStR 2000 R 43 Abs. 11 Satz 9
Schlagwörter Doppelte Haushaltsführung, Zweijahresfrist, Beginn, Einsatzwechseltätigkeit
Rechtsfrage: Hat eine Unterbrechung der Beschäftigung am selben Ort wegen einer vorübergehenden Tätigkeit an einem anderen Beschäftigungsort (Einsatzwechseltätigkeit) stets den Neubeginn der Zweijahresfrist der doppelten Haushaltsführung zur Folge oder muss hierfür die Unterbrechung mindestens 12 bzw. 8 Monate (vgl. R 43 Abs. 11 Satz 9 LStR 2000) dauern? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG des Landes Sachsen-Anhalt
Vorinstanz/Datum: 10.04.2002
Vorinstanz/AZ: 2 K 478/00
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 00 23
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Revision