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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 17/18 (BFH)
§§: ErbStG § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1, ErbStG § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 3, BGB § 1960
Schlagwörter Erbschaftsteuer, Nachlassverbindlichkeit, Vorfälligkeitsentschädigung, Nachlasspflegschaft, Erbengemeinschaft
Rechtsfrage: Vorfälligkeitsentschädigung für Darlehen als Nachlassverbindlichkeit: Sind Vorfälligkeitsentschädigungen, die im Rahmen einer Nachlasspflegschaft zur Sicherung des Nachlasses für die vorzeitige Ablösung von Darlehen angefallen sind, als Nachlassverbindlichkeit (§ 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG) abzugsfähig? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 12.04.2018
Vorinstanz/AZ: 3 K 3662/16 Erb
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 18 10 74
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 02.12.2020
Erledigungs-Az: II R 17/18
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils - Abweisung der Klage
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 21 08 99