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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-436/06 (EuGH)
§§: EG Art. 56, EStG § 17
Schlagwörter Veräußerungsgewinn, Kapitalgesellschaft, Wesentliche Beteiligung, EG, EU, Kapitalverkehrsfreiheit, Ausland
Rechtsfrage: Ist es mit Art. 56 EG über den freien Kapitalverkehr vereinbar, wenn der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer ausländischen Kapitalgesellschaft im Jahr 2001 bereits dann steuerpflichtig war, wenn der Veräußerer innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 1 v.H. beteiligt war, während der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtigen (inländischen) Kapitalgesellschaft unter im Übrigen gleichen Bedingungen im Jahr 2001 erst bei einer wesentlichen Beteiligung von mindestens 10 v.H. steuerpflichtig war?
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 20.09.2006
Vorinstanz/AZ: 5 K 206/03
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 00 49
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 18.12.2007
Erledigungs-Az: Rs C-436/06
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 10 53