Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 11/04
§§: EStG § 34 Abs. 1, EStG § 34 Abs. 2 Nr. 2, EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a
Schlagwörter Außerordentliche Einkünfte, Entschädigung, Zusatzleistung, Zusammenballung
Rechtsfrage: Ist die Tarifermäßigung auf die Zahlungen der Entlassungsentschädigung im Jahr 02 anzuwenden, wenn im Jahr 01 der steuerfreie Betrag der Entschädigung i.H.v. 24.000 DM, im Jahr 02 eine Einmalzahlung i.H.v. 69.545 DM und Zuschüsse zum Arbeitslosengeld i.H.v. 13.843 DM sowie im Jahr 03 weitere Zuschüsse zum Arbeitslosengeld i.H.v. 8.809 DM gezahlt werden? Liegen für die Tarifbegünstigung unschädliche Entschädigungszusatzleistungen vor? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 19.12.2001
Vorinstanz/AZ: 10 K 2834/97
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2002 S. 469
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 63 22
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.04.2005
Erledigungs-Az: XI R 11/04 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 40 30