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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 25/12 (BFH)
§§: EnergieStG § 52, EnergieStG § 27, EnergieStV § 60, Richtlinie 2003/96/EG Art. 14
Schlagwörter Energiesteuer, Flugzeug, Vergütung, Verein, Gewinnerzielungsabsicht
Rechtsfrage: Steht einem gemeinnützigen Verein, der eine Flugschule im Rahmen seines Zweckbetriebs betreibt und Schulungsleistungen gegen Entgelt erbringt, die Steuerbefreiung nach Art. 14 Abs. 1 Buchst. b RL 2003/96/EG zu? Setzt der Begriff "kommerzielle Zwecke" voraus, dass die Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird? Ist § 60 (Abs. 4 und Abs. 5) EnergieStV mit Art. 14 Abs. 1 Buchst. b RL 2003/96/EG vereinbar? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 30.05.2012
Vorinstanz/AZ: 4 K 3334/11 VE
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 20 16
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 29.10.2013
Erledigungs-Az: VII R 25/12 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 07 23