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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 9/09 (BFH)
§§: AO § 227
Schlagwörter Erlass, Sachliche Unbilligkeit, Anschaffungskosten, Grundstück, Bestandskraft
Rechtsfrage: Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Billigkeitserlasses: Ist die endgültige steuerliche Nichtberücksichtigung eines Teils der Anschaffungskosten für ein Grundstück bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG im Hinblick auf das BFH-Urteil vom 30.6.2005 IV R 20/04 (BStBl II 2005 S. 758) sachlich unbillig oder war die offensichtliche Unrichtigkeit der Steuerfestsetzung zumindest zweifelhaft und daher deren Anfechtung möglich und zumutbar? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Thüringer FG
Vorinstanz/Datum: 08.10.2008
Vorinstanz/AZ: 4 K 904/07
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 14 48
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.10.2010
Erledigungs-Az: X R 9/09 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 06 56