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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 21/16 (BFH)
§§: EStG § 7 g Abs. 1, EStG § 7 g Abs. 3, EStG § 7 g Abs. 7, EStG § 13
Schlagwörter Personengesellschaft, Investitionsabzugsbetrag, Gesamthandsvermögen, Sonderbetriebsvermögen, Rückgängigmachung, Landwirtschaft
Rechtsfrage: Ist ein im Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft gebildeter Investitionsabzugsbetrag rückgängig zu machen, wenn die Investition tatsächlich nicht im Gesamthandsvermögen der Gesellschaft, sondern im Sonderbetriebsvermögen eines ihrer Gesellschafter erfolgt ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 11.03.2016
Vorinstanz/AZ: 9 K 2928/13
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 11 06
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.11.2017
Erledigungs-Az: VI R 44/16
Erledigungs-Vermerk: abgegeben an VI. Senat - neues Aktenzeichen: VI R 44/16
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 25 99