Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 12/16 (BFH)
§§: UStG 2005 § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, Richtlinie 77/388/EWG Art. 2 Nr. 1, Richtlinie 77/388/EWG Art. 10 Abs. 2 UAbs. 2
Schlagwörter Telefon, Sonstige Leistung, Entgelt, Zeitpunkt
Rechtsfrage: 1. Erbringt ein Mobilfunkdienstanbieter bereits mit der entgeltlichen Zurverfügungstellung von Guthaben auf Prepaid-Konten, d.h. - bei der entgeltlichen Direktaufladung auf ein sog. Prepaid-Konto im Zeitpunkt der Aufladung und - bei der Veräußerung von Guthabenkarten zur späteren Aufladung auf dieses Konto im Zeitpunkt des Verkaufs sonstige Leistungen gegen Entgelt, wenn zu dem jeweiligen Zeitpunkt der zur Annahme einer Leistungsbeziehung notwendige unmittelbare Zusammenhang zwischen Leistung und Gegenleistung besteht? - 2. Kommt es auf den (späteren) Zeitpunkt der Verwendung dieser Guthaben für Telefonate etc. an? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 16.02.2016
Vorinstanz/AZ: 1 K 927/13
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 10 45
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Klage