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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 38/14 (BFH)
§§: EStG § 33
Schlagwörter Außergewöhnliche Belastung, Prozesskosten, Zivilprozess, Baumängel, Auflassung, Zwangsläufigkeit, Erfolgsaussichten, Existenzminimum
Rechtsfrage: Sind im Zusammenhang mit einem Prozess, der auf Besitzübertragung einer zur Selbstnutzung von einem Bauträger erstellten Doppelhaushälfte und Zustimmung zur Auflassung als auch auf Baumängelbeseitigung bzw. Schadensersatz gerichtet war, angefallene Gerichts- und Rechtsanwaltskosten als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 13.02.2014
Vorinstanz/AZ: 12 K 3227/12 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 26 48
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.11.2015
Erledigungs-Az: VI R 38/14 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 09 75