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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 17/10 (BFH)
§§: UStG 1999 § 3 Abs. 9 a Nr. 2, UStR 2000 Abschn. 12, Richtlinie 77/388/EWG Art. 5 Abs. 6, Richtlinie 77/388/EWG Art. 6 Abs. 2 Buchst. a
Schlagwörter Aufwendungen, Betriebsausflug, Betriebsveranstaltung
Rechtsfrage: Sind Aufwendungen für Betriebsausflüge als Zuwendungen sonstiger Leistungen an das Personal für dessen privaten Bedarf gemäß § 3 Abs. 9 a Nr. 2 UStG 1999 steuerbar, wenn ein überwiegend betriebliches Interesse des Arbeitgebers nicht anzunehmen ist, weil die Aufwendungen pro Teilnehmer und Veranstaltung ca. 200 EUR bis 250 EUR betragen sowie keine besonderen Umstände vorliegen, die die Zuwendung der Betriebsveranstaltung als geboten erscheinen lassen (Abgrenzung zu Aufmerksamkeiten)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 06.05.2010
Vorinstanz/AZ: 5 K 3950/07 U
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 24 51
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.12.2010
Erledigungs-Az: V R 17/10
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 06 15