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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | Rs T-265/04 (EuG) |
| §§: | EG Art. 87 |
| Schlagwörter | Subventionskontrolle, Reederei, Italien, Beihilfe, EG, EU, Zuschuss, Gemeinschaftsrecht |
| Rechtsfrage: | Ist die Entscheidung C (2004) 470 der Kommission vom 16.3.2004 über staatliche Beihilfen Italiens zugunsten der Reedereien Adriatica, Caremar, Siremar, Saremar und Toremar nichtig, soweit darin die der Adriatica gewährten Subventionen für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen als Beihilfen i.S. von Art. 87 EG angesehen und diese Maßnahmen als neue Beihilfen eingestuft werden? Hilfsweise: Ist Art. 1 Abs. 2 der angefochtenen Entscheidung nichtig? Hilfsweise dazu: Ist Art. 1 Abs. 3 der angefochtenen Entscheidung nichtig, soweit Italien darin verpflichtet wird, die Beihilfen zuzüglich Zinsen zurückzufordern? |
| Vorinstanz: | Unternehmen ./. Kommission |
| Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2004 Nr. C 239 S. 26 |
| Erledigendes Gericht: | EuG |
| Erledigungs-Datum: | 04.03.2009 |
| Erledigungs-Az: | Rs T-265/04, T-292/04 und T-504/04 |