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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 7/15 (BFH)
§§: KStG § 36 Abs. 4, KStG § 37, GG Art. 3 Abs. 1
Schlagwörter Verwendbares Eigenkapital, Umgliederung, Halbeinkünfteverfahren, Anrechnungsverfahren, Rückwirkung
Rechtsfrage: 1. Sind die Umgliederungsvorschriften zum Übergang vom körperschaftsteuerlichen Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren verfassungsgemäß? - 2. Ist § 36 Abs. 4 KStG in § 34 Abs. 13 f KStG i.d.F. des JStG 2010 vom 8.12.2010 (BGBl 2010 I S. 1768, BStBl 2010 I S. 1394) verfassungskonform auszulegen, um bei Anwendung der gesetzlichen Neuregelung einen - verfassungswidrigen - umgliederungsbedingten Verlust an Körperschaftsteuerminderungspotential zu vermeiden? - 3. Das Verfahren wurde durch Beschluss vom 11.11.2015 bis zur Entscheidung des BVerfG in den Verfahren 2 BvR 1424/15 und 2 BvL 29/14 ausgesetzt.- Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 03.12.2014
Vorinstanz/AZ: 13 K 2004/11
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2015 S. 668
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 06 75
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.11.2015
Erledigungs-Az: I R 7/15 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Verfahren ist erledigt durch: Auss. / Ruhen d.Verf. (Beschluss vom 11.11.2015) -- Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortführung/ Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen.
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