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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 9/02
§§: EigZulG § 6 Abs. 1, EigZulG § 4 Satz 2, GG Art. 3 Abs. 1
Schlagwörter Unentgeltliche Überlassung, Angehörige, Objektbeschränkung
Rechtsfrage: Anwendung des § 6 Abs. 1 Satz 2 EigZulG auf an Angehörige i.S. von § 4 Satz 2 EigZulG überlassene Wohnung - Kann der mit seiner Ehefrau zusammen veranlagte Kläger, der von seinen Eltern ein von ihm und seiner Familie im Obergeschoss (OG) und von den Eltern im EG genutztes Zweifamilienhaus erwirbt, Eigenheimzulage nicht nur für die eigengenutzte OG-Wohnung, sondern auch für die den Eltern unentgeltlich zur Nutzung überlassene Erdgeschosswohnung beanspruchen, weil die den Eltern überlassene Wohnung nicht der Objektbeschränkung i.S. von § 6 Abs. 1 Satz 2 EigZulG unterliegt? Verstößt § 6 Abs. 1 Satz 2 EigZulG in Fällen dieser Art gegen Art. 3 Abs. 1 GG? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 04.04.2001
Vorinstanz/AZ: 12 K 6202/00 EZ
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 70 68
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 01.10.2002
Erledigungs-Az: IX R 9/02 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 08 02