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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-492/10 (EuGH)
§§: Richtlinie 69/335/EWG Art. 4 Abs. 2, Richtlinie 2008/7/EG Art. 3
Schlagwörter EG, EU, Verlustübernahme, Gesellschaftsvermögen, Kapitalverkehrsteuer, Gesellschaftsteuer, Körperschaft des öffentlichen Rechts
Rechtsfrage: Erhöht die Übernahme von Verlusten einer Gesellschaft durch die alleinige Gesellschafterin, einer Körperschaft öffentlichen Rechts, deren Vertreter vom zuständigen Gremium beauftragt wurde, jährlich einen Gesellschafterzuschuss zur Verlustabdeckung in Höhe des vor Beginn des Wirtschaftsjahres von der Gesellschaft beschlossenen Haushaltsvoranschlag bzw. Wirtschaftsplan dafür präliminierten Betrages zu gewähren, das Gesellschaftsvermögen dieser Gesellschaft i.S. von Art. 4 Abs. 2 Buchst. b der RL 69/335/EWG (entspricht Art. 3 Buchst. h der RL 2008/7/EG)?
Vorinstanz: Unabhängiger Finanzsenat, Außenstelle Linz (Österreich)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2011 Nr. 13 S. 18
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 01.12.2011
Erledigungs-Az: Rs C-492/10
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 39 91