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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 40/13 (BFH)
§§: EStG § 13, EStG § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2
Schlagwörter Landwirtschaft, Entschädigung, Betriebserweiterung, Verzicht, Rechnungsabgrenzung, Laufzeit
Rechtsfrage: Ist eine Entschädigung, die ein Landwirt dafür erhält, dass er die auf seinem Hof betriebene Schweinehaltung dauerhaft und insbesondere unter Verzicht auf bauliche Veränderungen bzw. Erweiterungen auf den gegenwärtigen Umfang begrenzt, einer passiven Rechnungsabgrenzung zugänglich, und welcher Zeitraum ist dabei ggf. zugrunde zu legen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 19.09.2013
Vorinstanz/AZ: 4 K 1613/11
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 12 18
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.02.2017
Erledigungs-Az: VI R 96/13
Erledigungs-Vermerk: abgegeben an VI. Senat - neues Aktenzeichen: VI R 96/13
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 10 52