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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 12/19 (BFH)
§§: UStG § 25
Schlagwörter Reiseleistung, Leistung, Vermietung, Vermittlung
Rechtsfrage: 1. Ist der Kläger als Reiseveranstalter oder als Vermittler von Reiseleistungen tätig geworden? - 2. Erfüllt die alleinige Vermietung einer Ferienwohnung, ohne dass weitere Leistungselemente wie Beratung und Unterrichtung hinzutreten, den Begriff der "Reiseleistungen eines Unternehmers"? - 3. Ist § 25 Abs. 1 UStG unionsrechtskonform dahingehend auszulegen, dass "Reiseleistungen eines Unternehmers" mindestens zwei selbstständige nebeneinanderstehende Leistungen voraussetzen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 07.07.2015
Vorinstanz/AZ: 2 K 261/13
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 25 18
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.08.2019
Erledigungs-Az: V R 12/19
Erledigungs-Vermerk: Historisches Az: V R 9/16 -- Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 19 15 65