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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 12/19 (BFH)
§§: UStG § 4 Nr. 14 Buchst. a, UStG § 4 Nr. 14 Buchst. b, RL 2006/112/EG Art. 132 Abs. 1 Buchst. b
Schlagwörter Steuerfreier Umsatz, Pflegeleistungen, GmbH, Unionsrecht, EG, EU
Rechtsfrage: Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Intensivpflegeleistungen des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH in Krankenhäusern 1. Setzt die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG für einen im Krankenhausbetrieb tätigen Unternehmer, der eine ähnliche heilberufliche Tätigkeit ausübt, voraus, dass er eigene Patienten als unmittelbare Leistungsempfänger behandelt? - 2. Wird ein Unternehmer zu einer Einrichtung i.S. des § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG, wenn er hinsichtlich der von ihm durchgeführten Patientenbehandlung in Krankenhäusern gegenüber Krankenhäusern tätig wird, obwohl seine Berufsgruppe (hier Krankenpfleger) üblicherweise in der Wohnung der Patienten oder Pflegeheimen gegenüber Patienten tätig ist? 3. Kann die GmbH sich wegen Unionsrechtswidrigkeit von § 4 Nr. 14 Buchst. b Satz 2 Doppelbuchst. bb bis gg UStG unmittelbar auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL berufen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 22.08.2018
Vorinstanz/AZ: 5 K 237/16
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 21 03 26
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 21.04.2021
Erledigungs-Az: XI R 12/19
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an das FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 21 17 33