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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 15/99
§§: EigZulG § 9 Abs. 5, EigZulG § 11 Abs. 1
Schlagwörter Kinderzulage, Haushaltszugehörigkeit
Rechtsfrage: Haushaltszugehörigkeit auswärts studierender Kinder - Kinderzulage für das die am Studienort befindliche - nach dem EigZulG begünstigte - Eigentumswohnung der Eltern ab Fertigstellung allein nutzende Kind, da entgegen der von der Fi.-Verwaltung vertretenen Auffassung nicht erforderlich ist, daß das Kind (auch noch) zu "Beginn der Nutzung des Förderobjekts" zum Haushalt der Eltern gehört, sondern die Haushaltszugehörigkeit zu "Beginn des Jahres des achtjährigen Förderzeitraums" ausreicht? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 23.12.1998
Vorinstanz/AZ: XII 495/98
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 99 10 09
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 13.09.2001
Erledigungs-Az: IX R 15/99
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 03 95