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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 7/04
§§: AO 1977 § 69, AO 1977 § 191 Abs. 3, AO 1977 § 171 Abs. 10, AO 1977 § 71, AO 1977 § 37 Abs. 2
Schlagwörter Geschäftsführerhaftung, Festsetzungsverjährung, Grundlagenbescheid, Haftungsbescheid, Steuerbescheid, Ablaufhemmung
Rechtsfrage: Haftung des GmbH-Geschäftsführers für (aufgrund fingierter Ausfuhrbelege ohne ordnungsgemäßen Buchnachweis) zu Unrecht erstattete USt: Ist der Ablauf der Festsetzungsfrist nach § 191 Abs. 3 Satz 4, 2. Alternative AO 1977 i.V.m. § 171 Abs. 10 AO 1977 für einen Haftungsbescheid gehemmt, soweit und solange in offener Festsetzungsfrist ein Steuerbescheid betreffend die Steuer, für die gehaftet wird, noch ergehen kann? Kann wegen der grundsätzlichen Trennung von Steuerfestsetzungs- und Haftungsverjährung der Steuerbescheid gegen die GmbH überhaupt Grundlagenbescheid für den Haftungsbescheid des GmbH-Geschäftsführers sein? Verfahrensmängel der unterlassenen Sachaufklärung hinsichtlich der Haftungstatbestände zu § 69 AO 1977 und § 71 AO 1977. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 11.12.2003
Vorinstanz/AZ: 14 K 603/03
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 13 07
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 05.10.2004
Erledigungs-Az: VII R 7/04
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 33 31