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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 13/15 (BFH)
§§: EStG § 70 Abs. 2, AO § 169 Abs. 1, AO § 171 Abs. 7
Schlagwörter Kindergeld, Türkei, Wohnort, Ausland, Festsetzungsfrist, Verjährung
Rechtsfrage: 1. Kann Kindergeld für Kinder, die in der Türkei zur Schule gehen, an die in Deutschland lebende Mutter gezahlt werden? - 2. Darf Kindergeld für die Jahre 2002 bis 2007 zurück gefordert werden oder ist bereits Festsetzungsverjährung eingetreten? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 24.07.2014
Vorinstanz/AZ: 1 K 102/13
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 02 06
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.12.2015
Erledigungs-Az: V R 13/15 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 04 91