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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 46/04
§§: EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a, EStG § 34 Abs. 1, EStG § 34 Abs. 2 Nr. 2, EStG § 34 Abs. 3
Schlagwörter Entschädigung, Arbeitslohn, Tarif, Schadenersatz
Rechtsfrage: Qualifizierung einer Zahlung als tarifbegünstigte Entschädigung gemäß § 34 Abs. 1, 2 Nr. 2 i.V.m. § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG oder Arbeitslohn für mehrere Jahre (§ 34 Abs. 3 EStG) bei Feststellung durch das Arbeitsgericht, dass der bisherige Arbeitgeber aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung verpflichtet war, den Kläger wieder einzustellen und der Kläger aufgrund dieser Wiedereinstellungsverpflichtung so zu stellen sei als ob er eingestellt gewesen wäre? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 20.07.2004
Vorinstanz/AZ: 12 K 586/02
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 01 47
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 06.07.2005
Erledigungs-Az: XI R 46/04
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 47 89