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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 1 BvR 1702/00 (BVerfG)
§§: GrEStG § 11 Abs. 1, GrEStG § 23
Schlagwörter Grunderwerbsteuer, Tarif, Steuersatz, Verfassung, Genehmigung, Kaufvertrag
Rechtsfrage: Verfassungsbeschwerde gegen BFH-Entscheidung: Besteuerung eines mit notariellem Kaufvertrag vor dem 31.12.1996 erworbenen Grundstücks mit dem in 1997 erhöhten Grunderwerbsteuersatz i.H.v. 3,5 v.H., weil die Wirksamkeit des Kaufvertrags von der erst im Januar 1997 erfolgten vormundschaftlichen Genehmigung abhängig ist.
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 08.02.2000
Vorinstanz/AZ: II R 51/98
Vorinstanz/Fundstelle: BStBl 2000 II S. 318
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 00 06 67
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 28.11.2000
Erledigungs-Az: 1 BvR 1720/00
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen