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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 102/01
§§: EStG § 64 Abs. 2 Satz 1, AO 1977 § 37 Abs. 2
Schlagwörter Kindergeld, Rückforderung, Weiterleitung, Berechtigter
Rechtsfrage: Kann in "Weiterleitungsfällen" nur dann im Billigkeitswege auf eine Rückforderung des Kindergeldes ( wegen Wechsel der Haushaltszugehörigkeit des Kindes) vom nachrangig Berechtigten verzichtet werden, wenn beide Elternteile die Weiterleitung des Kindergelds einvernehmlich bestätigen? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 25.02.1999
Vorinstanz/AZ: 2 K 3531/98
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.02.2003
Erledigungs-Az: VIII R 102/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 36 84