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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 67/16 (BFH)
§§: KStG § 5 Abs. 1 Nr. 9, AO § 51, AO § 55
Schlagwörter Körperschaftsteuer, Verdeckte Gewinnausschüttung, Gemeinnützigkeit
Rechtsfrage: Liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor, wenn die Klägerin einer GmbH & Co. KG, an der im Wesentlichen dieselben Gesellschafter beteiligt sind wie an der Klägerin, ein Darlehen ohne Sicherheitsleistung zu einem Zinssatz, dem der EURIBOR zuzüglich einer Marge zugrunde gelegt wurde, gewährt hat? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 25.04.2016
Vorinstanz/AZ: 7 K 1252/14
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 05 69
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.08.2019
Erledigungs-Az: V R 67/16
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 19 16 58