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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 10/02
§§: EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6 b, EStG § 9 Abs. 5
Schlagwörter Arbeitszimmer, Arbeitsplatz, Außendienst, Nebentätigkeit
Rechtsfrage: Zum Tatbestandsmerkmal "Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit" eines angestellten Verkaufsleiters ohne eigenen Arbeitsplatz, wenn er den arbeitsvertraglichen Aufgabenkatalog seiner beruflichen Leistungen im Arbeitszimmer verrichtet und die Reisetätigkeit zu Großkunden in der gesamten Bundesrepublik als zusätzliche, mit dem Festgehalt vergütete Mehrarbeit erbringt. - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 09.11.1999
Vorinstanz/AZ: 2 K 2791/98
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.06.2003
Erledigungs-Az: VI R 10/02 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 49 48