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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 7/13 (BFH)
§§: EStG § 15 b, EStG § 20 Abs. 2 b, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 19 Abs. 4, GG Art. 20 Abs. 3
Schlagwörter Steuerstundungsmodell, Modellhafte Gestaltung, Verrechenbarer Verlust, Rechtsstaat
Rechtsfrage: Handelt es sich bei der Gründung einer vermögensverwaltenden Kommanditgesellschaft zum Zweck des Erwerbs einer zu 100% fremdfinanzierten Inhaberschuldverschreibung mit Bonusabrede bei Kopplung des variablen Bonuszins an die Entwicklung eines Indexwertes um ein Steuerstundungsmodell i.S. des § 15 b Abs. 2 EStG, weil aufgrund eines vorgefertigten Konzepts eine modellhafte Gestaltung durch Erzielung steuerlicher Vorteile in Form negativer Einkünfte anzunehmen ist? Verstößt die Vorschrift des § 15 b EStG gegen das aus dem Rechtsstaatsprinzip gefolgerte Bestimmtheitsgebot? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 17.10.2012
Vorinstanz/AZ: 1 K 2343/08
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 08 52
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.01.2017
Erledigungs-Az: VIII R 7/13
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 07 87