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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 25/18 (BFH)
§§: ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Schenkungsteuer, Freigebige Zuwendung
Rechtsfrage: Handelt es sich um einen schenkungsteuerbaren Vorgang, wenn der Kläger jemand anderen mittels Betrugs dazu veranlasst hat, aus dessen Vermögen einen Dritten zu bereichern? Kann eine freigebige Zuwendung angenommen werden, auch wenn der Zuwendende nicht entreichert wird, weil er etwas hingibt, über das er nicht verfügt? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 25.04.2017
Vorinstanz/AZ: 4 K 1652/16 Erb
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 18 18 16
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.11.2020
Erledigungs-Az: II R 25/18 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 21 08 41