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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 15/09 (BFH)
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5, EStG § 9 Abs. 5, EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 5
Schlagwörter Verpflegungsmehraufwand, Dreimonatsfrist, Unterbrechung, doppelte Haushaltsführung
Rechtsfrage: Beginnt die Dreimonatsfrist für Verpflegungsmehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung von Neuem, wenn der Arbeitnehmer nach zehn Monaten Unterbrechung wieder dieselbe in seinem Eigentum stehende Wohnung bezieht? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 11.12.2008
Vorinstanz/AZ: 15 K 3336/08
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2009 S. 822
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 16 68
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 08.07.2010
Erledigungs-Az: VI R 15/09
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 32 85