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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 30/01
§§: EStG § 10 b Abs. 1 S. 1, EStG § 10 b Abs. 4 S. 1
Schlagwörter Spende, Vertrauensschutz
Rechtsfrage: 1. Abzugsfähigkeit der im Streitjahr 1995 an einen Förderverein für eine bestimmte Pädagogik gezahlten Investitions- und Mitgliedsbeiträge als Spenden (Gegenleistung?). 2. Umfasst der Vertrauensschutz des § 10 b Abs. 4 Satz 1 EStG auch die rechtliche Qualifizierung als Spende? Darf deshalb das Wohnsitzfinanzamt nach Vorlage eine ordnungsgemäßen Spendenbestätigung durch einen gemeinnützigen Verein den Spendenabzug nicht wegen des entgeltlichen Charakters der Zuwendung oder wegen "Unfreiwilligkeit" der Leistung verweigern? 3. Erkennbarkeit einer unrichtigen Spendenbestätigung durch den Spender bei Zahlungen an Fördervereine. - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches FG
Vorinstanz/Datum: 28.03.2001
Vorinstanz/AZ: II 883/97
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2001 S. 815
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 90 50
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.04.2002
Erledigungs-Az: XI R 30/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 86 31