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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 53/98
§§: AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Änderungsfestsetzung, Neue Tatsachen, Ermittlungspflicht
Rechtsfrage: Schließt eine ungenügende Sachverhaltsaufklärung eine spätere verbösernde Änderungsfestsetzung aus? -Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Mecklenburg-Vorpommern
Vorinstanz/Datum: 22.04.1998
Vorinstanz/AZ: 1 K 84/97
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1998 S. 1224
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 02.02.1999
Erledigungs-Az: VII R 53/98 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 98 59 13