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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 37/18 (BFH)
§§: GrEStG § 8 Abs. 1, GrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Grunderwerbsteuer, Bemessungsgrundlage, Gegenleistung
Rechtsfrage: Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer bei einem Grundstück, das mit maroden Gebäuden bebaut ist: Ist für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer der negative Kaufpreis der Gebäude oder der Wert der Nutzungsüberlassung der Gebäude nebst dem Wert für eingeräumte Geh- und Fahrtrechte heranzuziehen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 22.06.2017
Vorinstanz/AZ: 6 K 1514/15
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 09 29
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 05.12.2019
Erledigungs-Az: II R 37/18
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 02 45