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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 86/01
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 b, EStG § 32 Abs. 4 Satz 2
Schlagwörter Kindergeld, Berufsausbildung, Übergangszeit, Einkünfte und Bezüge
Rechtsfrage: Befindet sich ein Kind, das nach Abschluss einer einjährigen Berufsausbildung zum Krankenpflegehelfer für einen Zeitraum von mehr als vier Monaten einer Vollzeiterwerbstätigkeit nachgeht, in einer Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten, wenn es nachfolgend eine zweite, dreijährige Ausbildung zum Krankenpfleger beginnt? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 27.07.2001
Vorinstanz/AZ: 18 K 5121/00 Kg
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 57 51
Erledigungs-Vermerk: Revision zurückgenommen