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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 49/97
§§: UStG § 3a Abs. 1 J: 1993, UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 J: 1993, AO 1977 § 12, FGO § 96 Abs. 1 Satz 1
Schlagwörter Betriebsstätte, Verfügungsmacht, Subunternehmen, Unternehmen
Rechtsfrage: Ist das Vorliegen einer Betriebsstätte des Hauptunternehmers i.S. von § 12 Satz 1 AO bei Einschaltung eines selbständigen Subunternehmens nur dann anzunehmen, wenn (auch) der Hauptunternehmer Verfügungsmacht über die von dem Subunternehmen im Drittland genutzte Geschäftseinrichtung hat und außerdem eine laufende Beaufsichtigung und Überwachung der Tätigkeiten des Subunternehmens vor Ort durch Arbeitnehmer des Hauptunternehmers stattfindet? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 22.04.1997
Vorinstanz/AZ: 6 K 3417/94
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1997 S. 1063
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.12.1998
Erledigungs-Az: V R 49/97 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 98 58 17